🤝 Immobilien Service Team Partnerprogramm

Immobilientipp abgeben & attraktive Prämie sichern

Sie wissen von einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück im Raum Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, das verkauft werden soll? Werden Sie Tippgeber und profitieren Sie direkt von einer erfolgreichen Vermittlung.

  • 100% diskret & vertraulich (Sie entscheiden, ob Sie genannt werden möchten)
  • Kein Arbeitsaufwand für Sie – wir übernehmen den kompletten Verkaufsprozess
  • Auszahlung direkt nach erfolgreicher notarieller Beurkundung

Objekt melden

Geben Sie uns einen unverbindlichen Hinweis. Wir prüfen die Vermarktungschancen sofort.

Jetzt Tipp einreichen
Fragen vorab? 06381 - 600 77 10

In 3 einfachen Schritten zu Ihrer Prämie

Transparent, unkompliziert und partnerschaftlich – so läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:

Schritt 1

Tipp einreichen

Sie füllen unser kurzes Formular aus und übermitteln uns die Objektdaten sowie den Eigentümerkontakt. Das dauert keine zwei Minuten.

Schritt 2

Prüfung & Vermarktung

Wir prüfen, ob uns das Objekt bekannt ist, nehmen feinfühlig Kontakt auf, bewerten die Immobilie und starten den zielgerichteten Verkauf.

Schritt 3

Prämie erhalten

Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet und unsere Provision eingegangen ist, wird Ihre vereinbarte Prämie sofort auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Welche Immobilien und Tipps werden vergütet?

Hier finden Sie alle wichtigen Kriterien für eine erfolgreiche Tippgeber-Partnerschaft im Überblick:

🏡 Gesuchte Immobilienarten

  • Einfamilienhäuser & Villen: Freistehend, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser.
  • Eigentumswohnungen: Leerstehend oder als rentable Kapitalanlage vermietet.
  • Mehrfamilienhäuser & Wohnanlagen: Für private und institutionelle Investoren.
  • Grundstücke & Bauplätze: Für Wohnungsbau oder gewerbliche Entwicklung.
  • Sanierungs- & Abbruchobjekte: Mit Potenzial zur Neuentwicklung.

📋 Bedingungen für Ihren Tipp

  • Objekt ist noch nicht öffentlich: Die Immobilie darf noch nicht auf Portalen (wie ImmoScout24 etc.) oder durch andere Makler inseriert sein.
  • Echte Verkaufsabsicht: Der Eigentümer zieht einen Verkauf tatsächlich in Betracht.
  • Region: Vorzugsweise in Rheinland-Pfalz (z. B. Kreis Kusel, Kaiserslautern, Birkenfeld) sowie im angrenzenden Saarland.
  • Keine Selbstvermarktung: Sie sind nicht selbst Eigentümer oder Ehepartner des Eigentümers.
🛡️

Diskretion & Zuverlässigkeit an erster Stelle

Als regionales Maklerunternehmen mit langjähriger Erfahrung behandeln wir jeden Tipp mit größter Diskretion. Wir kontaktieren Eigentümer stets respektvoll, professionell und ohne aufdringliche Methoden. Wenn Sie anonym bleiben möchten, erwähnen wir Ihren Namen zu keinem Zeitpunkt.

Tippgeber-Formular

Senden Sie uns Ihren Objekthinweis unverbindlich zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

1. Details zum Objekt
2. Kontaktdaten des Eigentümers (falls bekannt)
3. Ihre Kontaktdaten als Tippgeber

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie detaillierte Antworten rund um den Ablauf und die Tippgeber-Prämie:

Wer darf als Tippgeber auftreten?

Grundsätzlich jede volljährige Privatperson – egal ob Nachbar, Freund, Verwandter oder Arbeitskollege. Ausgeschlossen sind lediglich Personen, die selbst Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind, sowie Personen, die im gleichen Haushalt wie der Verkäufer leben.

Wann gilt ein Tipp als erfolgreich?

Ein Tipp gilt als erfolgreich, wenn die Immobilie uns zuvor unbekannt war, ein Alleinvermarktungsauftrag mit dem Eigentümer zustande kommt und das Objekt in Folge durch uns notariell beurkundet und erfolgreich verkauft wird.

Erfährt der Eigentümer, von wem der Tipp stammt?

Nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Standardmäßig behandeln wir Ihren Tipp absolut vertraulich. Auf Wunsch treten wir gegenüber dem Eigentümer auf, ohne Ihre Identität preiszugeben.

Wann und wie wird die Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird unverzüglich nach dem erfolgreichen Notartermin und dem Eingang der Maklerprovision auf unserem Geschäftskonto per Banküberweisung auf Ihr Konto ausgezahlt.

Muss die Tippgeber-Prämie versteuert werden?

Tippgeber-Prämien können als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich etwaiger steuerlicher Freigrenzen (z. B. § 22 Nr. 3 EStG) an Ihren Steuerberater zu wenden.

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